Ökostrom bedroht Fischadler in Bayern

Adulter Fischadler. Bild © VLAB
Adulter Fischadler. Bild © VLAB

Der Fischadler (Pandion haliaetus) war noch bis ins 19. Jahrhundert in vielen Teilen Süd- und Westdeutschlands eine regelmäßig vorkommende Brutvogelart. Die intensive Verfolgung durch den Menschen mit Abschuss, Horstplünderungen und –zerstörungen führte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zur Ausrottung des gesamten süd- und westdeutschen Brutbestandes. Im Jahr 2011 gab es in Bayern wieder sechs bekannte Paare mit Nachwuchs. 2016 konnten 10 erfolgreich brütende Fischadlerpaare in Süddeutschland nachgewiesen werden. Alle Paare befinden sich ausschließlich in der Oberpfalz, die das das südlichste Vorkommen des Fischadlers in Mitteleuropa darstellt. In Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und anderen angrenzenden Ländern wie in Tschechien, in Österreich und in der Schweiz gibt es keine bekannten Brutvorkommen.

Junger Fischadler kurz nach seiner Beringung im Hessenreuther Wald. Bild © VLAB
Junger Fischadler kurz nach seiner Beringung im Hessenreuther Wald. Bild © VLAB

 

Die sehr kleine und fragile Fischadlerpopulation in Süddeutschland ist jedoch durch den Bau von Windrädern stark gefährdet: Bei einem Kollisionsfall mit einem Windrad wird nicht nur ein einzelner Vogel getötet, auch seine vorhandene Brut aus zwei bis drei (gelegentlich vier) Jungvögeln ist dem Tod durch Verhungern ausgesetzt. Ein verbleibender einzelner Elternvogel ist nicht in der Lage, seine Jungtiere alleine groß zu ziehen. „Selbst wenn nur ein sehr geringes Kollisionsrisiko vorhanden sein sollte, so hätte ein Kollisionsereignis sehr viel schwerwiegendere Konsequenzen für den Erhaltungszustand der Population“, so die Beurteilung von Dr. Daniel Schmidt-Rothmund, einer der renommiertesten Fischadlerexperten Europas und Leiter des NABU-Vogelschutzzentrum Mössingen (Landkreis Tübingen).

Daraus resultieren ein sehr hohes Aussterberisiko und eine besonders hohe Schutzbedürftigkeit der noch äußerst kleinen Gründerpopulation in Bayern, erklärt der Biologe: „Auf die Errichtung von Windkraftanlagen im Radius von mindestens 5 km, besser 7 km, um den Horststandort ist zu verzichten“.

Adulter Fischadler kreist über dem Horst. Bild © VLAB
Adulter Fischadler kreist über dem Horst. Bild © VLAB

 

Leider finden das Expertenurteil und die Schutzbemühungen des VLAB für diese extrem seltene und gefährdete Art bei den Windradplanern weder Gehör noch Verständnis. Bei einer Informationsveranstaltung wurde vehement für den Bau eines Windparks geworben, in dessen Nähe sich 2 erfolgreich brütende Fischadlerpaare befinden. Sogar der Landesvorsitzende des Bundesverbands Windenergie in Bayern und Mitglied im Bund Naturschutz, Raimund Kamm, scheute die weite Reise in die Oberpfalz nicht, um für den Windpark zu werben.

5 Gedanken zu „Ökostrom bedroht Fischadler in Bayern“

  1. Herr Kamm hatte sich in bewundernswerter Weise gegen Atomkraft engagiert und bei seinem Einsatz gegen Müller-Milch ein hohes finanzielles Risiko nicht gescheut.
    Bei seinem bedingungs- und kritiklosen Einsatz für den ungehemmten Ausbau der Windenergie spielen Sachargumente keine Rolle mehr.
    Engagement ohne gefestigten ethischen Hintergrund führt nur zu leicht in die Irre.

  2. Christoph Richert kann man voll zustimmen: Engagement ohne gefestigten ethischen Hintergrund führt in die Irre.

    Eines der zentralen Defizite des “etablierten” Naturschutzes ist an der Gefährdung einer kleinen Rand- oder Gründerpopulation wie hier beim Fischadler berührt: Es ist das Populaiton-Individuum-Dilemma.
    Immer wieder führt die Diskussion in die – biologisch, rechtlich und ethisch relevante – schwer auflösbare und in der Verwaltungspraxis sträflich negierte Grundsatzproblematik der Anwendung des Schutzanliegens der Artenschutz-RL der EU und des nachrangigen Naturschutzrechtes auf Individuen.

    BUND und NABU versteigen bzw. flüchten sich genau wie viele den Naturschutz schwächenden sogenannten “Wildbiologen” und wie alle willfährigen Tendenz-Gutachter argumentativ in die (Meta-) Populationsebene, weil man nur dort weiterhin davon schwadronieren kann, dass (welche ?) “Bestände” und “Populationen” bei “Entnahme” bzw. “Verlust” so und so vieler Individuen nicht gefährdet seien. Der Fischadler ist nach dieser “Logik” nicht gefährdet, wenn sich eine Rand- oder Gründerpopulation am Rande der Verbreitung sogar wieder “auflöst”. Wozu Wölfe oder Luchse in Mitteleuropa oder Bären in den Alpen schützen, wenn andernorts Tausende davon ungefährdete “Populationen” bilden? Es geht um die Frage: “Ab wann und wo zählt jedes Individuum?”…

    In einem Aufsatz aus 2009 zur Naturschutzethik

    https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/20165

    habe ich diesem Population-Individuum-Dilemma bewusst große Aufmerksamkeit geschenkt. Dort ist neben dem ethischen auch der evolutionäre Belang dieses Dilemmas gestreift: Spezies-bezogene Ausrottungsvorgänge sind immer – weltweit – die Summe regionaler, lokaler und individueller Verluste.

    In diesem Zusammenhang sei auf die Problematik der “zusätzlichen Mortalität”, die schon einmal Gegenstand dieses umwelt-watchblogs war, hingewiesen:

    https://www.umwelt-watchblog.de/rotmilan-durch-windraeder-stark-bedroht/#more-3283

    Die dort erwähnte Progress-Studie ist Indiz, dass selbst heute (noch) nicht gefährdete Arten wie der Mäusebussard sehr wohl zu Recht Gegenstand einer fachlich angemessen geführten Diskussion sein müssen, wenn es darum geht, Verluste von Individuen einzuordnen (und diese zu verantworten).
    Es verwundert nicht, dass von der Windindustrie-Lobby Erkenntnisse, die schlussendlich (auch) den Wert der Individuen herausarbeiten, verbissen bekämpft und einschlägige Forschungsergebnisse negiert werden.

    Den Forschern der Biologen-Zunft sollte die Weitung der Population-Individuum-Frage auf den ethischen Aspekt auf Dauer hoffentlich nicht fremd bleiben. In der Rechtsphilosophie und Rechtssprechung ist diese Frage im Rahmen der rechtskonformen Anwendung der Artenschutz-Richtlinien der EU längst angekommen.

    Die Frage der Verantwortbarkeit jedes einzelnen Verlustes an Individuen ist angesichts der Konfliktkonvergenz beim Thema Windkraftindustrialisierung wertvoller Naturlandschaften verschärft gestellt. Windkraft dringt “gezielt” in bisher relativ ungefährdete Bereiche ein. Insofern sind Fischadler, Rotmilan, Schreiadler und Mäusebussard gleichwertig zu behandelndes Treugut unseres ethisch zu begründenden Handelns: Vermeidbare, weil nicht existenziell begründete Verluste sind ethisch nicht zu rechtfertigen.

    Wer wie die “etablierten” Naturschutzverbände den weiteren Ausbau der Windkraft selbst in wertvollen Naturbereichen bewirbt, und gleichzeitig angeblich verstanden haben will, was die Progress-Studie zum Konflikt Windkraft-Greifvögel transportiert, dem hat das Dogmen-Beil des “Klimaschutzes” offenbar das Hirn gespalten. “Naturverträglicher Ausbau der Windkraft”: Selbstbetrug vor Wahrheit, Wunschdenken vor Wirklickeit, Widerspruch in sich. Verheerend für die uns Anvertrauten, für Fischadler & Co.

    1. This is it!
      Dr. Wolfgang Epple bringt es auf den Punkt: Wozu Wölfe oder Luchse in Mitteleuropa oder Bären in den Alpen schützen, wenn andernorts Tausende davon ungefährdete „Populationen“ bilden? Es geht um die Frage: “Ab wann und wo zählt jedes Individuum?”

      Hier fängt auch die Glaubwürdigkeit von Naturschutzverbänden an. Es muss deren zentrale und vorrangige Aufgabe sein, die Natur und somit auch alles Leben zu schützen. Eine Differenzierung ob “Randpopulation” oder nicht widerspricht unserer Philosophie des Naturschutzes. Alle Naturschutzverbände müssen echte “Anwälte der Natur” sein, quasi ein Lobbyverband der Natur, anstatt ein verlängerter Arm der “Erneuerbaren-Energien-Industrie”.

      Dem Schutz von Arten, die sich über Millionen Jahre evolutiv entwickelten und sich noch immer weiterentwickeln, muss oberste Priorität eingeräumt werden, egal ob es sich um einen Hausspatz, einen Schreiadler oder um eine Armleuchteralge handelt.

  3. Wenn ich hier im Blog die Meldungen lese: “Ökostrom bedroht Fischadler” und “Vogelmord für Ökostrom” hätte ich große Lust, zukünftig mir einen Stromanbieter zu suchen, der keinesfalls “Öko”strom anbietet, sondern reinen Atomstrom!

    Ja, ja, das passt nicht ins Mainstreambild der bösen Atomkraftwerke, ich weiß. Und nein, ich werde nicht von der Atomlobby bezahlt.
    Nachdem überhastet der Atomausstieg beschlossen wurde(der keinesfalls den jahrelangen Bedenken der Bürger, sondern ein rein strategischen Schachzug einer schwächelnden CDU war, um den GRÜNEN Stimmen abzujagen), um “Fukushima” Rechnung zu tragen, frage ich, was genau mit dem Ausstieg verhindert werden sollte. In Fukushima gab es fünf (!) Strahlungstote, alle anderen fielen dem Erdbeben und der Flutwelle zum Opfer. Warum ist man nicht sofort nach dem Unfall in Tschernobyl, von dessen Auswirkungen wir ja unmittelbar betroffen waren, aus der Atomkraft ausgestiegen? Gibt es bei uns Tsunamis/Erdbeben, die ein AKW zerstören können? Ist bei uns dann die Atomgefahr gebannt, nachdem die technisch einwandfreien deutschen AKWs abgeschaltet werden und wurden, und wir weiterhin von Atomkraftwerken umzingelt sind, ja uns mit Atomstrom aus Frankreich, Tschechien und Polen versorgen müssen, weil Speichermöglichkeiten für den “Öko”strom fehlen? Wie sollen finanzschwache Bürger den hochsubventionierten Strom bezahlen können?
    Also mir kann der “Öko”strom gestohlen bleiben!

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