Für Geld kann man den Teufel tanzen lassen

Im April 2015 genehmigte das Landratsamt Bayreuth den Bau von 8 Windrädern. Eine Anwohnerin, Frau B. klagte, da sie nur 800 Meter von dem „Windpark“ entfernt wohnt. Sie verlor den Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth. Schon vor der Klage sorgte der Windpark im oberfränkischen Vogelherd für Schlagzeilen. Im März 2015 wurden zwei tote Rotmilane gefunden. In der Nähe der toten Tiere entdeckte man Mäusegift. Der Tod der Greifvögel konnte nie aufgeklärt werden: „Die Todesursache lässt sich nicht ergründen. Wahrscheinlich war akutes Herzversagen, ausgelöst durch Stress, die Todesursache“, lautete die lapidare staatsanwaltschaftliche Aussage.

Rechtswidrige immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Am 8. Februar 2017 hätte der Berufungsprozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München stattfinden sollen. Die Klage wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich verlaufen und hätte für die künftige Genehmigungspraxis von Windrädern in Deutschland größte Bedeutung gehabt, da bereits Wochen vor Prozessbeginn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München einen Baustopp anordnete. „Es spricht vieles dafür, dass die angefochtene immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 22. April 2015 rechtswidrig sein dürfte“, lautete die Begründung des hohen Gerichtes im Vorfeld des Prozesses.

Überraschender Klagerückzug

Zu dem Prozess kam es jedoch nicht: Die Klägerin zog vollkommen überraschend ihre Klage zurück. Der Grund: Der Betreiber der acht Windräder, die Firma Trianel mit Sitz in Aachen, machte der Klägerin vor Beginn der Verhandlung ein Angebot, das sie offenbar nicht ausschlagen konnte. Über die Hintergründe des “Angebots” wurde Stillschweigen vereinbart. “Ich bin sehr zufrieden und ich glaube meine Mandantin auch”, so der Anwalt der Klägerin.

Übrig bleiben die beiden bitteren Erkenntnisse, dass Genehmigungsbehörden häufig katastrophal versagen und Windkraftgegner käuflich sein können. Für Geld kann man sogar den Teufel tanzen lassen.

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