Windräder in Wäldern – erhebliche Kenntnislücken über Auswirkungen

Windpark

„Hinsichtlich der Auswirkungen von Windenergieanlagen auf waldbewohnende Arten sowie generell auf den Naturhaushalt bestehen allerdings noch erhebliche Kenntnislücken

Mit dieser lapidaren Feststellung bringt die ARSU GmbH (Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH) das Endergebnis ihrer durchgeführten Studie auf den Punkt.

Die 371 Seiten umfassende Untersuchung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegeben. Sie wurde in Kooperation mit dem Freiburger Institut für angewandte Tierökologie , der Technischen Universität Berlin und dem weltweit tätigen Windradprojektierer Juwi in den Jahren 2012 – 2015 durchgeführt.

Trotz dieser attestierten „erheblichen Kenntnislücken“ werden weiter unverdrossen und unter Missachtung des gültigen EU-Vorsorgeprinzips riesige Windräder in den bundesdeutschen Wäldern von Behörden genehmigt: Bis Ende 2015 sollen es nach der aktuellen Untersuchung „Entwicklung der Windenergie im Wald“ bereits 1.165 Windräder in Deutschlands Wäldern, davon 191 Anlagen allein in Bayern, gewesen sein.

Das EU-Vorsorgeprinzip verlangt, Bauprojekte und andere Maßnahmen so lange zu untersagen, bis belastbare Studien ein dadurch verbundenes Risiko für Menschen, Tiere und Pflanzen wissenschaftlich ausschließen bzw. effektive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geschaffen werden. Das Vorsorgeprinzip wird im Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) erwähnt und soll den Schutz der Gesundheit von Menschen, der Natur und Umwelt in den EU-Mitgliedsländern sicherstellen.

Die in der ARSU-Studie festgestellten “erheblichen Kenntnislücken” sollten die verantwortlichen Politiker in der Bundesrepublik und in den Bundesländern endlich dazu veranlassen, den Bau von Windrädern in Wäldern bis zu einer wissenschaftlich belastbaren Risikobewertung für die Waldökosysteme und deren Biodiversität grundsätzlich zu verbieten.

4 Gedanken zu „Windräder in Wäldern – erhebliche Kenntnislücken über Auswirkungen“

  1. Derzeit läuft das Verfahren über die Errichtung von 12 Ausnahme Zonen für Windkraft im bayerischen Odenwald. Sein Status als Naturpark wurde mit seiner besonderen Schönheit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft begründet. Diese Kriterien sollen jetzt mit einem Federstrich vom Tisch gewischt werden nur weil in Unterfranken nach einer nicht nachvollziehbaren Vorgabe noch 50 Windkraftanlagen fehlen sollen um die Energiewende gelingen zu lassen. Dafür sollen Ausnahmezonen im Landschaftsschutzgebiet eingerichtet werden, die deshalb den Zielen der Landschaftsschutzverordnung nicht entgegen stehen sollen, weil man die WKAen konzentriet und nicht wie mit der Gießkanne ausgießt. Diese mitten im Naturpark zu errichtenden WKAen können aber niemals mit ihrer Zerstörung des Landschaftsbildes und den durch sie bedingten erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt die zusätzlich erzeugten Kilowattstunden rechtfertigen. Ein Naturpark ist kein Gewerbepark. Es war erschreckend in der Sitzung über die Beratung und Beschlussfassung des Zonierungentwurfs zu sehen mit welcher Unkenntnis und Ignoranz unserer politischen Entscheider Windkraftstandorte im Wald absegnen wollen. Offensichtlich hatte kaum ein Bezirkstagsmitglied die Unterlagen gelesen geschweige denn hinterfragt. Es zählt nur das Märchen, dass x tausend Haushalte mit billigen und zuverlässigem Strom, der vor Ort erzeugt wird, versorgt werden.

  2. Die von Dr. Dieter Wahl geschilderte Vorgehensweise der “Zonierung” von Landschaftsschutzgebieten, in denen Windkraftindustrie nach den Verordnungen eigenltich tabu sein müssten, hat Methode: So ist der Vordere Bayerische Wald inzwischen an vielen Orten von ähnlich monströser Landschaftszerstörung durch Windkraft bedroht, wie der bayerische Teil des Odenwaldes. Die Zerstörung von Landschaftsschutzgebieten und Naturparks durch Windkraftindustrie setzt sich nahtlos fort in den benachbarten Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen…
    Die Ignoranz der Entscheidungsträger auf Kommunaler Ebene, aber auch auf Ebene der Regionalverbände, wird sich alsbald an den ästhetisch geschändeten bisherhigen Vorzugs-Landschaften und in der Entwertung selbst der wertvollsten Schutzgebiete ablesen lassen.
    Dass die touristisch wertvollen Gebiete der Süddeutschen Waldgebirge ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal durch die Industrialisierung mit Windkraft verlieren, scheint niemanden bewusst zu werden, oder niemanden zu stören.
    Gleichzeitig werden die individuellen Artenschutzaspekte mit der argumentativen “Flucht” auf die (Meta-)Populationsebene umgangen. Dabei werden die Schutzvorschriften der Richtlinien der EU, die den Schutz der Arten auch im individuellen Falle begründen, bewusst negiert.
    Die brachiale Windkraftindustrialisierung in Waldgebieten wirft damit ein Licht auf die Aushöhlung des Naturschutz- und Artenschutzrechtes. Daran ändern noch so wortreiche “Gutachten” nichts, solange die politischen Vorgaben zu Gunsten der Windindustrie die Rechtsstaatlichkeit in entscheidenden Rechtskreisen faktisch außer Kraft setzen. Der über Jahrzehnte mühsam errungene Landschaftsschutz und der Artenschutz werden gleichermaßen zu Gunsten der Windkraft abgeschafft.
    Deutschland verscherbelt – inzwischen flächendeckend, also auch in Bayern – sein Landschafts- und Arten-“Tafelsilber” an die Windkraftindustrie, im Zeichen eines fragwürdigen Programmes namens “Energiewende” zur angeblichen “Rettung des (Welt-)Klimas”.

  3. Auch in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz) wird durch die Politik die grüne Politik nicht hinterfragt. Der Gemeinderat in Steißlingen genehmigt ein Invest von über 10 Millionen Euro auf Basis einer Windprognose, die vom Projektierer stammt. Und das Mitten im Wald und in der Tourismusregion Hegau-Bodensee.

    Ein Frevel an Natur und Umwelt!

    1. Das ist leider nicht die Ausnahme, sondern die Regel. In Bayern befindet sich gerade die Öffnung des Naturparks Odenwald im Genehmigungsverfahren. Grundlage für die Windkraftzonen ist der bayerische Windenergieatlas, der nachweislich viel zu hohe Windgeschwindigkeiten angibt. Die Behörden interessiert das aber nicht. Originalton: Es ist nicht die Aufgabe der Behörden , die Wirtschaftlichkeit von Windkraftstandorten zu prüfen. Die pflichtgemäße Abwägung, ob hier das öffentliche Interesse an erneuerbarer Energie oder der Natur- und Landschaftsschutz überwiegt, findet überhaupt nicht mehr statt.

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