Die Waldschnepfe eine windkraftsensible Art – Bei der Genehmigung von Windrädern vollkommen ignoriert

Die „Windkrafterlasse“ der Bundesländer zeigen immer öfters ihre eigentliche Absicht: Sie sollen den Bau von Windrädern erleichtern, anstatt Vögel und Fledermäuse vor dem Tötungs- oder Vergrämungsrisiko durch Windräder zu schützen.

Der „Bayerische Windkrafterlass“ wurde im Jahr 2011 durch den damaligen Umweltminister Markus Söder initiiert. Er reduziert den Prüfungsumfang der Vogelarten von bisher 386 auf nur noch 26 Spezies. Der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern stimmten dem zu. Wissenschaftliche Studien belegen jedoch immer häufiger, dass viele windkraftsensible Vogelarten dadurch der notwendigen Prüfungspflicht im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes entzogen werden.

In einer Expertenstudie (Dorka, 2014) wurde im Nordschwarzwald mittels Synchronzählung die Auswirkung eines Windparks auf die balzfliegenden Waldschnepfen (Scolopax rusticola) untersucht. Bei der Waldschnepfe handelt es sich um eine Vogelart, die in Deutschland und Europa rückläufig ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist sie in der sogenannten „Vorwarnliste“ aufgeführt. Soweit Bauvorhaben ihren Schutz verletzen können, ist eine naturschutzfachliche Prüfung im Sinne der §§ 44 ff BNatSchG erforderlich.

Die Studie zeigt eindrucksvoll: Die Flugbalzaktivitäten der Waldschnepfe nahmen nach dem Bau der Windräder innerhalb von nur drei Jahren hoch signifikant um 88 % ab. Die Anzahl männlicher Waldschnepfen im Untersuchungsgebiet wurde auf Basis der Synchronzählungen vor Errichtung der Windräder auf ca. 30 Individuen geschätzt. Nach Bau der Windräder nutzten nur noch ca. 3 – 4 Individuen das Untersuchungsgebiet.

Literatur:

Ulrich Dorka et al., Windkraft über Wald – kritisch für die Waldschnepfenbalz? NuL 46 (3), 2014: Seite 69-78

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