Die Kernanliegen des VLAB

Logo VLAB (Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern e.V.)
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Wald

Öffentliche Wälder (Landes- und Kommunalwälder) sind vorbildlich und integrativ mit partiell-segregativen Strukturen (Altholzinseln, Biotopbäume, Sonderstandorte wie Moore, Mittelwälder, Blockhalden oder Zwergstrauchheiden) zu bewirtschaften.

Private Wälder sollen im Sinne des Bundeswaldgesetzes, der Waldgesetze der Bundesländer und unter Berücksichtigung des geltenden Naturschutzrechts nachhaltig und ordnungsgemäß bewirtschaftet werden. Freiwillige Leistungen privater Waldbesitzer für den Artenschutz und die Biodiversität müssen in Form einer kostenfreien staatlichen Beratung und durch Fördermittel angemessen honoriert werden.

Eine starre Festlegung von Flächenprozenten für die Ausweisung von Totalreservaten ist unter den Aspekten des Arten- und Waldnaturschutzes nicht zielführend und schafft unnötige Konflikte.

Der VLAB will differenzierte und laubholzreiche Waldstrukturen, welche die Biodiversität fördern und Stürmen und anderen Schadereignissen besser widerstehen können als Monokulturen.

Der VLAB lehnt die Übererschließung großer Wälder mit Rückegassen und Forststraßen ab.

In öffentlichen Wäldern sind verstärkt großflächig Ruhezonen und Äsungsflächen für das Rotwild, die größte Säugetierart Deutschlands, einzurichten. Die gesetzlich festgesetzten Rotwildgebiete müssen zur Verbesserung des Genpools und zum Schutz vor Schälschäden deutlich vergrößert werden.

Zusammenhängende Waldgebiete, die bisher infrastrukturell nur gering beeinträchtigt wurden, müssen in ihrer Größe, Geschlossenheit und mit ihrem charakteristischen Landschaftsbild bewahrt werden. Weitere Fragmentierungen und sonstige Eingriffe, insbesondere der Bau von Windparks in Wäldern, sind zu stoppen.

Die Umwandlung öffentlicher Wälder in bürgerlich-rechtliche Gesellschaftsformen oder ein Verkauf öffentlicher Wälder wird entschieden abgelehnt.

Jagd

Deutschland ist keine Wildnis, sondern ein dicht besiedeltes Kulturland. Fast alles ist von Menschen gestaltet. Daher muss der Mensch regulierend in die Natur, auch in die Tierwelt, eingreifen. Der VLAB hat aus diesen Gründen ein grundsätzlich positives Verhältnis zur Jagd (näheres unter Artenschutz/Beutegreifer).

Großschutzgebiete

Die Gründung weiterer Großschutzgebiete, etwa eines dritten bayerischen Nationalparks zum Schutz der Buchenwälder, ist wünschenswert, jedoch für den Artenschutz und die Biodiversität nicht prioritär. Wenn Nationalparks nur als Alibi und „Ökomuseum“ dienen, um den Natur- und Artenschutz in der Fläche zu vernachlässigen, können sie sogar kontraproduktiv sein.

Landwirtschaft

Der VLAB fördert eine bäuerliche Landbewirtschaftung, die dem Landwirt ein einträgliches, faires Einkommen ermöglicht. Die agrarindustrielle Ausrichtung der Landwirtschaft lehnen wir ab.

Der VALB stützt deshalb die Kernaussagen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, wonach landwirtschaftliche Erzeugung, Kulturlandschaftspflege und Artenschutz keine Gegensätze, sondern miteinander zu verbinden sind.

Besondere Leistungen der Landwirtschaft für die Gesamtgesellschaft, z. B. für den Boden-, Wasser-, Klima- und Naturschutz bedürfen einer fairen Entlohnung durch die Gesellschaft.

Bodengesundheit und Humusaufbau sowie die Vielfalt der Kulturpflanzen haben eine besondere Bedeutung für eine umweltverträgliche und zukunftsfähige Landwirtschaft.

Die Stromerzeugung auf landwirtschaftlichen Flächen, sprich Solarfelder und Windparks, lehnen wir ab. Biogas sollte nur aus Reststoffen der landwirtschaftlichen Produktion hergestellt werden (siehe auch unter Energie/Energiewende).

Tierzucht

Tierzucht (wobei mit Absicht das Wort Tierproduktion vermieden wird) muss sich in erster Linie am Tierwohl orientieren. Die Befriedigung der Nachfrage nach tierischen Erzeugnissen darf sich nicht in der Qualität der Tierhaltung niederschlagen.

Der VLAB lehnt Massentierhaltung aus tierethischen und ökologischen Erwägungen ab, weil diese eine unnötige Belastung der Umwelt etwa durch Gülleeinträge nach sich zieht. Das gilt sowohl für ökologische wie konventionelle Betriebe. Tabu sind auch die Käfighaltung von Hühnern oder die Anbindehaltung bei Rindern.

Auch eine auf Extremleistung gerichtete Tierzucht ist nicht mit unseren Vorstellungen einer bäuerlichen Landwirtschaft vereinbar.

Der VLAB spricht sich gegen den prophylaktischen Einsatz von Medikamenten, insbesondere Antibiotika in der intensiven Tierhaltung, aus.

Die Fütterung soll auf dem regionalen Anbau von Futterpflanzen (z.B. Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen etc.) basieren. Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen als Futtermittelzusatz lehnen wir ab.

Artenschutz: Große und kleine Beutegreifer

Der VLAB begrüßt die Rückkehr der großen Beutegreifer nach Deutschland. Bär, Wolf und Luchs sind eine Bereicherung unserer Fauna, sie sollen die für sie geeigneten Lebensräume besiedeln können. Ein Land wie Deutschland muss sich diese Tiere leisten wollen.

Der VLAB fordert, dass jedes deutsche Bundesland zumindest für Wolf und Luchs unter Einbezug der gesellschaftlichen Interessen sog. Managementpläne erstellen lässt, in denen der Umgang mit diesen Tieren für alle ggf. Betroffenen umfassend geregelt wird.

In der Landwirtschaft, insbesondere der Nutztierhaltung, müssen durch große Beutegreifer entstandene Schäden vom Staat ersetzt werden, wenn Prävention nicht wirksam genug ist. Die Kosten und der Aufwand für notwendige Schutzmaßnahmen dürfen nicht allein auf den Schultern der Betroffenen lasten.

Verhaltensauffällige Tiere, die Menschen gefährden könnten, sind unverzüglich zu vergrämen, zu fangen und/oder zu töten.

Wenn ein Bestand von Bär, Wolf oder Luchs regional oder großflächig eine langfristig überlebensfähige Populationsgröße erreicht hat bzw. unzumutbare Schäden entstehen, kann bzw. soll er auf nachhaltige Weise jagdlich genutzt und reguliert werden können.

Kleine Beutegreifer wie Fuchs und Steinmarder sowie sogenannte Neozoen (Waschbär, etc.) sollen bejagt werden dürfen. Daneben ist dem Muttertierschutz Rechnung zu tragen.

Artenschutz: Vögel, Insekten und Pflanzen

Der Schutz emblematischer Vögel und Fledermäuse und vieler anderer attraktiver Tiere und Pflanzen ist unabdingbar, wenn es sich um seltene, bedrohte Arten handelt. Der VLAB setzte sich aus diesem Grund etwa für die Wiederansiedlung des Habichtskauzes in Nordostbayern ein.

Dies alles reicht jedoch nicht aus, weil die Lebensräume, die Ökosysteme, die Beziehungsgefüge zu anderen Arten und letztlich die Zustände unserer Landschaften im Argen liegen. Artenschutz und Landschaftspflege sind untrennbar miteinander verbunden.

Die weitere Zersiedelung und Versiegelung unserer Landschaften muss gestoppt werden.

Die sogenannte Energiewende mit dem Bau von Windkraftwerken in Wäldern, Solaranlagen auf offener Flur und dem massenhaften Anbau von Energiemais ist einer der wichtigsten Treiber des aktuellen Artensterbens (näheres unter Energie/Energiewende).

Wir fordern vielfältige Lebensräume, die wiederum Teil vielfältiger Landschaften sind. Denn eines ist sicher: Viele Arten bleiben, wenn wir ihren Lebensraum erhalten. Einige werden sogar zurückkehren, wenn wir ihnen ihren Lebensraum zurückgeben.

Die Insektenpopulationen als Nahrungsgrundlage für viele Vögel sind in den vergangenen Jahrzehnten drastisch geschrumpft. Der VLAB macht sich deshalb den Insektenschutz zu einem Kernanliegen.

Klimawandel, Energie und Energiewende

Der Klimawandel ist ein global drängendes Problem. Deswegen und zum Schutz endlicher, wertvoller Ressourcen (Kohle, Erdöl, Erdgas) brauchen wir einen nachhaltigen und ökologisch verträglichen Ausbau der Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien. Die jetzige Form der Energiewende ist jedoch nicht zielführend. Sie schädigt die biologische Vielfalt, die Landschaften und trägt kaum zu einer effektiven Minderung der CO2-Emissionen bei. Die Energiewende in Deutschland bedarf daher einer grundsätzlichen Neuausrichtung.

Der Bau weiterer Windräder und großer  Fotovoltaik- Freiflächenanlagen in den Kulturlandschaften und Wäldern ist vorerst zu stoppen. Das ganze Konstrukt der Energiewende ist grundsätzlich zu überarbeiten. Durch Windräder werden massenhaft Vögel, Fledermäuse und Insekten getötet. Viele Tierarten werden durch den Infraschall vergrämt. Auch der exzessive Anbau von Energiepflanzen, insbesondere von Mais für die Biogasproduktion, verstärkt das Artensterben. Bisher noch weitgehend unberührte Natur- und Lebensräume werden insbesondere durch Windkraftanlagen industrialisiert und unsere jahrhundertealte gewachsene Kulturlandschaft ruiniert (hierzu siehe auch Kapitel Landschaftsschutz/Landschaftspflege).

Um die Stromversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, sind vorerst hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) zu errichten. In Kombination mit Biogasanlagen – betrieben mit pflanzlichen Abfällen und Gülle – Geothermie, Wasserkraft, Solaranlagen auf Dächern und der energetischen Verwertung von Wald-Restholz sichern sie die Energieversorgung in Deutschland und ersetzen die wegfallende Atomkraft, bis neue Formen der nachhaltigen, umweltfreundlichen Energieerzeugung entwickelt werden.

Neue Stromtrassen sind Teil der Energiewende. Lehnt man sie ab, muss man auch die unzuverlässig produzierenden Windräder und PV-Anlagen ablehnen. Strom in ausreichender Menge zur Versorgung der Industrieregionen kann nicht dezentral auf dem Land erzeugt werden.

Alle fossilen Energieträger müssen, unter anderem aus Gründen des Klimaschutzes, so sparsam wie möglich eingesetzt werden.

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4 Gedanken zu „Die Kernanliegen des VLAB“

  1. “Alle fossilen Energieträger müssen, unter anderem aus Gründen des Klimaschutzes, so sparsam wie möglich eingesetzt werden.” – daher Gas- und Dampfkraftwerke, die etwa die Hälfte der eingesetzten Energie als Abwärme in die Atmosphäre blasen, und keine Kraft-Wärme-Kopplung. Und Photovoltaik lehnt man als Landschaftsschützer natürlich auch da ab, wo sie keine Landschaft zerstört – wie auf Dächern aller Art.

      1. Kraftwärmekopplung ist eine feine Sache. Das Potenzial dafür um Süddeutschland mit Strom zu versorgen aber um Größenordnungen zu klein. Zu glauben mit Blockheizkraftwerken die wegfallenden Kernkraftwerke ersetzen zu können ist naiv. Deshalb ist die Forderung von GuDs kein Widerspruch sondern zwingend notwendig.

        Dass PV Anlagen -wo auch immer- keine Stromversorgung liefern, sollte inzwischen bekannt sein. Wer so etwas auf seinem Dach ohne Förderung, Einspeisevorrang und Zwangsabnahme machen möchte, soll das tun. Sinnvoll ist es nicht.

    1. Wo ist der Vorteil bei Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber GuD-Anlagen ?? Na klar, wie der Name sagt, Kraft = Strom und Wärme = Heizen gekoppelt, macht Sinn…ich setze primär Erdgas ein und erhalte zwei “Produkte” Strom und Wärme. Wie schon geschrieben grundsätzlich eine feine Sache. Aber wohin mit der Wärme im Sommerhalbjahr von ca. April – September ??? Um die Netze Stabil zu halten, d. h. den Strom bereitzustellen, welcher auch benötigt wird, muss dann auch das BHKW durchlaufen und erzeugt Wärme. Nur wohin damit ? Wie bringen wir diese aus dem Wärmenetz an den Kunden, der grad keine braucht ? => werden KWK-Anlagen doch meist wärmegeführt geplant, d. h. nur so groß dimensioniert, wie ich grad Wärme brauche. In der Folge ist dies eine verhältnismäßig niedrige Auslegung KW elektrisch um so auf möglichst hohe Vollbenutzungsstunden zu kommen. Diese sind wiederum notwendig um die Anlage wirtschaftlich zu bekommen. Das Jahr hat also 8760 Vollbenutzungsstunden und 4000 – 4500 Stunden sollten mindestens rauskommen. Wie gesagt ist dann die KWK Anlage elektrisch gesehen moderat auszulegen um möglichst lange Laufzeiten zu bekommen. Der erhöhte Wärmebedarf im Winter ist über zusätzliche Spitzenlastkessel sicherzustellen. Also jetzt haben wir die Wahl, entweder groß dimensionieren und im Sommerhalbjahr die BHKWs ausschalten, weil kein Wärmebedarf und elektrische Geräte vermeiden oder die Wärme irgendwie auf nen Wärmetauscher und dann ab in die Umgebung. Wo ist jetzt der Vorteil gegenüber GuD ? Und bitte nicht sagen, im Sommer haben wir doch PV! Dann bitte mal drüber nachdenken, dass PV-Anlagen im Hochsommer aufgrund der warmen Temperaturen überhaupt nicht in die Reichweite der installierten Leistungsmöglichkeit herankommen. Aufs Jahr kommt man in etwa auf ca. 950 Vollbenutzungsstunden, also ca. 11 % Auslastung. Partiell, in Quartieren, mag dies alles in gewissem Maße funktionieren. Aber bitte dran denken, wir haben richtig richtig große Zentren mit Industrie die permanent hohe Leistungsbezüge aufweisen. Wie soll das mit volatiler Einspeisung aus Wind, PV und ergänzend KWK funktionieren, wenn diese abgeschaltet werden muss, weil auf Dauer keiner mehr die Wärme benötigt ?

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