Der Bayerische Windkrafterlass wird überarbeitet

Windrad bei Seedorf an der Grenze Oberpfalz/Oberfranken
Der Bayerische Windkrafterlass – ein Folterinstrument für unsere Landschaften, der Anwohner im Umfeld von Windrädern und der Vogel- und Fledermausvielfalt © M. Liegl

 

Die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“, auch unter dem Kürzel  „Bayerischer Windkrafterlass“ bekannt, werden noch in diesem Jahr überarbeitet.  Eine Notwendigkeit, auf die wir bereits im Jahr           2013 in einem Schreiben an das Umweltministerium hinwiesen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat neben einer Reihe anderer Interessensgruppen und Verbände auch unsere Naturschutzvereinigung, den Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern (VLAB), zu einer Verbandsanhörung eingeladen. Bis 31. August 2015 werden wir eine fachlich fundierte, wissenschaftlich belastbare Stellungnahme zu dem 73 Seiten umfassenden Entwurf abgeben. Hierbei werden wir insbesondere auf die noch immer großen umwelt- und naturschutzfachlichen Unzulänglichkeiten und Fehler des geplanten Erlasses hinweisen und wesentliche Korrekturen geltend machen.

Der bisherige Windkrafterlass wurde im Jahr 2011 durch den damaligen Umweltminister Markus Söder initiiert und in nur wenigen Wochen unter Beteiligung der Naturschutzverbände, dem Bund Naturschutz und dem Landesbund für Vogelschutz, rigoros und unter Umgehung wissenschaftlicher Fakten durchgesetzt. Mit ihm wurde ein echtes Folterinstrument für unsere Landschaften, der darin lebenden Menschen und der Vogel- und Fledermausvielfalt geschaffen. Ziel des Erlasses war und ist, den Bau von Windrädern im Freistaat Bayern möglichst schnell und weitgehend unproblematisch zu ermöglichen, anstatt effektive Schutzmechanismen für unsere Landschaften, deren Biodiversität und Anwohner zu schaffen.

Mit einer vollkommen unzulänglichen, falschen Methodik werden seit rund drei Jahren in Bayern spezielle artenschutzrechtliche Gutachten (saP) zur Einschätzung der Gefährdung europaweit streng geschützter Großvogelarten und Fledermäuse durch Windräder erstellt. Dies wurde von unserer Vereinigung mehrmals bemängelt und scheint sich nun, zumindest in Teilen, verbessert zu haben. Wir berichten weiter darüber.

7 Gedanken zu „Der Bayerische Windkrafterlass wird überarbeitet“

  1. Herzlichen Glückwunsch! Dass ist eine sehr gute Nachricht – insbesondere auch für die hoffentlich bald bevorstehende Anerkennung des Vereins als Umweltverband. Ich hoffe sehr, dass der Entwurf erkennen lässt, dass der Landschafts- und Artenschutz verstärkt, und nicht abgeschwächt werden soll. Wie derzeit hier bei uns (Zonierung Naturpark Bayerischer Odenwald) vorgegangen und argumentiert wird, ist haarsträubend. Viel Erfolg!

  2. Als neue Mitglieder des nun endlich anerkannten Vereines VLAB mit Klagerecht, hoffen meine Gattin und ich auf eine erfolgreiche Umsetzung im Namen der Umwelt und Natur um diese “Massive Zerstörungsabsicht von Naturschutzgebieten” der Windkraft-Lobbyisten endlich Einhalt zu gewähren.
    Wir können hier in 63916 Amorbach-OT Boxbrunn ein Lied davon singen.
    4 geplante WKA`s mit je einer absoluten Höhe von 207 m.
    Abstand des nächsten zum Ort nur 1.600 m (10-H ?).
    Umzonierung durch die Regierung Unterfranken zur Zeit im vollen Gange da die Stadt Amorbach im “Naturpark Odenwald” diese auf biegen und brechen unbedingt errichten wollen.
    Ablehnung der absoluten Einwohnermehrzahl im Boxbrunn wird als “Panikmache” abgetan. Schützenswerte Vogelbestände (Rot- und Schwarzmilan sowie Schwarzstrorch) im Ort und dessen Umfeld werden vollkommen ignoriert.
    Angeblich läuft diesbezüglich schon ein Gutachten hierüber, Auftraggeber des Gutachten ist die Energiegenossenschaft Untermain eG !
    Diese wollen die 4 WKA`s auch errichten und betreiben….

    … wie wird dieses Gutachten wohl aussehen???

  3. Es ist ein kleiner Lichtblick im Wirrwarr der so genannten Energiewende.
    Aber wenn ich sehe, dass der “geheime” Entwurf des neuen Windkrafterlasses jetzt schon von der Windkraftlobby in Gerichtsverfahren verwendet wird, obwohl noch der derzeit gültige Windkrafterlass zugrunde gelegt werden müsste, kommt mir das kalte Grausen. Der beim VGH München vorgelegte Auszug aus dem Entwurf des “neuen” Windkrafterlass trägt handschriftlich die Notiz: Übersandt zur Verbandsanhörung am 09.07.2015.

    Nichtsdestotrotz nochmals herzliche Glückwünsche zur Anerkennung als Naturschutzverein und danke für Ihre hervorragende Arbeit, ebenso vielen Dank an Ihr Team.

    1. Der VLAB wird sich umfassend im Rahmen der Verbandsanhörung zu dem dem neuen, noch nicht rechtsgültigen Entwurf äußern. Es ist nicht vorstellbar und auch rechtlich unmöglich, den Entwurf bereits jetzt vor Gerichtsverfahren oder im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu verwenden. Nennt uns bitte konkrete Fälle – mit Namen, Ort und Sachverhalt – und wir werden der Sache sofort nachgehen und sie aufklären.

  4. Volatile Stromerzeuger sind ohne großtechnische Speicherung grundsätzlich für das Stromnetz ungeeignet. Technik, Physik!!!
    In absehbarer Zukunft wird es außer Pumpspeicher keine nennenwerte Technik geben. Wind und Sonne sind ohne Speicher schlicht Unfug, mit Speicher unbezahlbar. Oder sollen wir mit Nordseestrom den Bodensee alle paar Wochen auf einen Ringwallspeicher auf den Montblanc pumpen, oder Salzwasser in ein Hochtal in Norwegen?
    Die “Energiewende” ist ein Hirngespinst von Profiteuren und eine politische Machtfrage.
    Wenn technische Vernunft wieder gesellschaftsfähig wird, sind WKA, PVA, und Leitungstrassen schlicht kein Thema mehr.
    Wir haben ein Entsorgungsproblem mit radioaktivem Material.
    97 % der Energie sind noch in einem Castor. Das ist Wertstoff.
    Wenn wir schnelle inhärent sichere moderne Reaktoren bauen, ist das Meterial nach wenigen Jahren überwiegend weg und nach 300 Jahren komplett. Und Energie hätten wir ohne Zerstörung der Natur im Überfluß. Probleme kann man lösen, wenn man nicht German Angst schürt, sondern wie der Rest der Welt vernünftig denkt.

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